Funkalarm Kiel | Am Dorfteich 9 | 24107 Ottendorf | Tel. 0431 583361 | info@funkalarm-kiel.de
Aktuelles von
Funkalarm Kiel
Informationen zur Förderung von
Einbruchschutz durch die KfW-Bank
Bei der KfW-Bank stehen für den Einbruchschutz
leider derzeit keine Gelder mehr zur Verfügung.
Funkalarm Kiel
Wir unterstützen Sie, Ihr Eigentum zu schützen!
Wir beraten Sie ausführlich und
kümmern uns gemeinsam mit Ihnen
um die Beantragung der Zuschüsse.
Weiterhin Förderung von Einbruchschutz durch die IB.SH
Wichtige Informationen zum Förderprogramm:
Achtung, es können weiterhin Anträge für das „Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum
und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand“ gestellt werden.
Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer
Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert.
Entscheiden Sie sich jetzt für Ihren individuellen Einbruchschutz und profitieren Sie von der Förderung durch das Land
Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert?
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Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein
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Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern ausgeschlossen und bei
Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
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Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
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Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert.
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Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro.
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Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden.
In welcher Höhe wird gefördert?
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Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer
Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert.
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Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
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Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
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Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden.
Was ist noch wichtig?
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Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.
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Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31.12.2024 gestellt werden.
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Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen.
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Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt
wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet.
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Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.