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Einbruchschutz durch die KfW-Bank

Bei der KfW-Bank stehen für den Einbruchschutz leider derzeit keine Gelder mehr zur Verfügung.
Funkalarm Kiel Wir unterstützen Sie, Ihr Eigentum zu schützen!
Wir beraten Sie ausführlich und kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Beantragung der Zuschüsse.
Weiterhin Förderung von Einbruchschutz durch die IB.SH Wichtige Informationen zum Förderprogramm: Achtung, es können weiterhin Anträge für das „Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand“ gestellt werden. Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert. Entscheiden Sie sich jetzt für Ihren individuellen Einbruchschutz und profitieren Sie von der Förderung durch das Land Schleswig-Holstein. Wer wird gefördert? Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern ausgeschlossen und bei Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen. Was wird gefördert? Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert. Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. In welcher Höhe wird gefördert? Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert. Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe. Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden. Was ist noch wichtig? Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden. Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet. Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
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Bei der KfW-Bank stehen für den Einbruchschutz leider derzeit keine Gelder mehr zur Verfügung. Weiterhin Förderung von Einbruchschutz durch die IB.SH Wichtige Informationen zum Förderprogramm: Achtung, es können weiterhin Anträge für das „Zuschussprogramm Einbruchschutz für selbstgenutztes Wohneigentum und selbstgenutzte Mietwohnimmobilien im Bestand“ gestellt werden. Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert. Entscheiden Sie sich jetzt für Ihren individuellen Einbruchschutz und profitieren Sie von der Förderung durch das Land Schleswig- Holstein. Wer wird gefördert? Privatpersonen als Eigentümer oder Mieter einer bestehenden selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein Eine Förderung ist bei Zweit- und Ferienwohnungen sowie Wochenendhäusern ausgeschlossen und bei Einliegerwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen. Was wird gefördert? Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen? Die für den Einbau vorgesehene Sicherheitstechnik ist geprüft und zertifiziert. Das gesamte Gesamtinvestitionsvolumen beträgt mindestens 500 Euro. Die Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden. In welcher Höhe wird gefördert? Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 % gefördert. Ein eventuell weiterer Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird darüber hinaus mit 15% gefördert. Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe. Der Zuschuss kann mit allen Förderprogrammen der KfW und mit allen IB.SH kombiniert werden. Was ist noch wichtig? Der Zuschuss muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden. Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist ausgeschlossen. Die Auszahlung kann nur erfolgen, wenn die Umsetzung der Maßnahme mit einem Verwendungsnachweis belegt wird, der eine Bestätigung des durchführenden Fachunternehmens beinhaltet. Die geförderten Maßnahmen sind für 3 Jahre an den Zuwendungszweck gebunden.
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